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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen zwischen Pine-moose (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Stadtplanung, Verkehrsplanung, Freiraumplanung und verwandter Gebiete.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers oder aus einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Dauer des Projekts für Abstimmungen zur Verfügung steht.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

(4) Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Entwürfe, Pläne und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das Recht, die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen.

(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach den anerkannten Regeln der Technik.

(2) Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist auf Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 9 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(2) Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2024

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Nachhaltige Stadtplanung und Entwicklungskonzepte für Kommunen und Projektentwickler.

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  • Mobilitätskonzepte
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